EU-Gericht: Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren Lange stritten die EU-Staaten um die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Eine Rolle spielten dabei Studien zum Krebsrisiko des Mittels. Die EU-Lebensmittelbehörde muss diese nun nach einem Urteil wohl öffentlich machen. (c) liveostockimages - fotolia.com
Luxemburg - Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.
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