Agrargenossenschaften bei Obergrenze der Direktzahlungen als Mehrfamilienbetriebe anerkannt (c) proplanta
DÜsseldorf/Brüssel - Die Empfehlung des EU-Landwirtschaftsausschusses zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, dass Agrargenossenschaften bei der Obergrenze der Direktzahlungen als Mehrfamilienbetriebe anerkannt werden sollten, ist vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen ausdrücklich begrüßt worden.
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