Notfallzulassungen für Birnen- und Radieschenanbau Pflanzenschutzmittel - Zulassung für Notfallsituationen für den Birnen- und für Radieschenanbau. (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 53 zwei Zulassungen für Notfallsituationen erteilt.
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