Neues Pflanzengesundheitsrecht: Zukünftige Passpflicht für Topfkräuter Gartenbau - Neues Pflanzengesundheitsrecht erfordert einheitliche Regelungen bei der zukünftigen Passpflicht. (c) proplanta
Karlsruhe - Das neue Pflanzengesundheitsrecht erfordert ab 14. Dezember 2019 gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 Passpflicht bei Topfkräutern.
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