OVG hat entschieden: Lebensmittelüberwachungsberichte können veröffentlicht werden Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung können veröffentlicht werden. (c) proplanta
Lüneburg - Verbraucher haben einen Anspruch auf die Herausgabe von Kontrollberichten der kommunalen Lebensmittelüberwachung.
weiter |
|