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10.07.2020

Tönnies und Subunternehmer beantragen Lohnkostenerstattung

Schlachtbranche Tönnies
Schickt ein Gesundheitsamt die Mitarbeiter einer Firma in Quarantäne, kann das Unternehmen die Erstattung der Löhne vom Land beantragen. Tönnies hat das jetzt gemacht - und löst damit Kritik aus. (c) proplanta

Rheda-Wiedenbrück/Münster - Der Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt.

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