Insolvenzantragspflicht: Bis wann gilt die Ausnahmeregelung? Viele Einzelhändler, Gastronomen und Kinobetreiber stehen vor der Pleite, weil sie im Corona-Lockdown schließen müssen. Doch einige Änderungen im Insolvenzrecht sollen die Situation zumindest etwas entspannen. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Berlin - Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen.
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