Geflügelpest: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Tier-Tötung Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit der Keulung von Tieren nach Geflügelpestausbruch. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Gießen/Kassel - Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Tötungen von Vögeln auf einem privaten Grundstück im Vogelsbergkreis nach einem Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.
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