Geflügelpest: Stallpflicht in den Kreisen Paderborn und Soest Nach dem Ausbruch der Geflügelpest ziehen die betroffenen Kreise die Notbremse. Hühner, Enten, Gänse und Co. dürfen dort vorläufig nur noch in Ställen und Volieren gehalten werden, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. (c) proplanta
Delbrück - Nach mehreren Fällen von Geflügelpest dürfen Hühner, Enten, Gänse und Co. in den Kreisen Paderborn und Soest von Züchtern nicht mehr ins Freie gelassen werden.
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