Ein Muss: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung (c) proplanta
Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner, zuständig im Main-Tauber-Kreis, weißt heute darauf hin, dass ab dem 01. Februar auf Ackerland/Grünland mit der Düngung begonnen werden darf, wenn es die Witterungsverhältnisse zu lassen (kein überschwemmter, wassergesättigter, gefrorener und/oder schneebedeckter Boden).
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