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24.04.2022

Kommission genehmigt Sonderbeihilfen für deutsche Agrarbetriebe

Sonderbeihilfe
Stützungsmaßnahmen erfolgen über Beihilferahmen zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges - Landwirtschaftliche Betriebe können Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro erhalten. (c) proplanta

Brüssel / Berlin - Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen.

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