UV- und Hitzeschutz bei der Saisonarbeit: Wer ist verantwortlich? UV- und Hitzeschutz ist Arbeitsschutz und muss vom Arbeitgeber gewährleistet werden. (c) proplanta
Kassel - Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz sorgen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Vor-schriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG).
weiter |