Lebensmittelbehörden müssen Kontrollberichte herausgeben Gericht bestätigt: Lebensmittelbehörden müssen Kontrollberichte herausgeben. (c) proplanta
Schleswig - Lebensmittelbehörden sind nach einem Urteil des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebensmittelrechtliche Kontrollen verpflichtet.
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