EU-Kommission lässt keine Ausnahme bei Mehrwertsteuer für Gas-Umlage zu Mit der Gas-Umlage sollen Verbraucher Importeuren unter die Arme greifen. Die Bundesregierung will darauf keine Mehrwertsteuer erheben. Jetzt stellt die EU-Kommission aber geltende Regeln klar - und die Ampelkoalitionäre suchen nach anderen Lösungen. (c) pioregur - fotolia.com
Berlin - Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben.
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