Erkrankte Menschen erhalten keinen Schadenersatz wegen Luftverschmutzung Das Urteil des höchsten europäischen Gerichts war mit Spannung erwartet worden, und das Ergebnis ist eindeutig: Staaten müssen ihre Bürger wegen schlechter Luft nicht entschädigen. Betroffene können sich im Ernstfall aber trotzdem zur Wehr setzen. (c) proplanta
Luxemburg - Wer durch verschmutzte Luft krank geworden ist, kann keinen Schadenersatz vom Staat verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
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