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19.03.2023

NRW muss an Fleischindustrie keine Corona-Entschädigungen zahlen

Schlachtbetrieb
(c) proplanta

Münster - Das Land Nordrhein-Westfalen muss für die nach Corona-Ausbrüchen in Schlachtunternehmen angeordnete Quarantäne für Mitarbeiter keine Lohnentschädigung an deren Arbeitgeber zahlen.

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