Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen (cc) proplanta
Dessau-Roßlau - Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen.
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