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29.05.2023

Anbindehaltung soll grundsätzlich verboten werden

Rinderhaltung
Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium sieht Ausstieg in fünf Jahren - Ausnahmen auf Betrieben mit maximal 50 Rindern mit Zugang zu Weideland und Freigelände - Ausnahmen bei nicht-kurativen Eingriffe sollen weitgehend gestrichen werden - Bauernverband mit schwerwiegenden fachlichen und juristischen Bedenken. (c) proplanta

Berlin - Der Ausstieg aus der Anbindehaltung könnte schneller kommen als erwartet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant in seinem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein weitgehendes Verbot in fünf Jahren.

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