Gutachter zu Ahr-Flut: Grundlegende Sachen waren nicht geregelt Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach der tödlichen Ahr-Flut sind noch nicht abgeschlossen. Ein von ihr beauftragter Gutachter wird im Untersuchungsausschuss des Landtags befragt. (c) proplanta
Mainz - Bei der Ahr-Flutkatastrophe vor rund zweieinhalb Jahren mit 135 Toten hat es nach Einschätzung eines Gutachters erhebliche Mängel im Katastrophenschutz des Kreises gegeben.
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