Fischotter-Tötungen vorläufig weiter verboten Fischotter sind possierliche Tierchen. Doch so mancher Teichbesitzer kann den Wassermardern so gar nichts abgewinnen und sieht sie lieber tot als lebendig. Nun hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Beschluss zur ausnahmsweisen Tötung der geschützten Tiere gefasst (c) proplanta
München - Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Verordnungen zum Töten der streng geschützten Fischotter in Ausnahmefällen vorläufig außer Vollzug gesetzt.
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