Nationales Glyphosat-Verbot ist rechtswidrig Das laut der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ab 2024 in Kraft tretende Anwendungsverbot für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist unionsrechtswidrig. Das stellte das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren fest. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Aachen/Bonn - Mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit des generellen Anwendungsverbots glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab dem kommenden Jahr gemäß der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgestellt.
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