Glyphosat: Eilverordnung ermöglicht übergangsweise Anwendung im bisherigen Umfang (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, mit der das bereits beschlossene vollständige Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat bis längstens 30.06.2024 außer Kraft gesetzt wird.
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