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05.02.2024

Stilllegungsflächen: Leguminosenanbau wird für 2024 erlaubt

Zwischenfruchtanbau
Die Bauern dürfen statt 4% Stilllegung in diesem Jahr auf 7% Leguminosen und Zwischenfrüchte anbauen. Chemischer Pflanzenschutz ist aber nicht gestattet. (c) proplanta

Brüssel - Die EU-Kommission kommt Forderungen nach einer Aussetzung der Regeln für die Stilllegung gemäß GLÖZ 8 zumindest in Teilen nach.

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