Verwaltungsgerichtshof kassiert bayerische Fischotter-Verordnung Der Fischotter darf in Bayern weiterhin nicht abgeschossen werden, auch nicht in Ausnahmefällen. Umweltverbände begrüßten dieses Urteil, der Freistaat arbeitet derweil an einer neuen Verordnung. (c) proplanta
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Fischotter-Verordnung für unwirksam erklärt. Nach der sollte die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen möglich sein.
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