Sperrfrist beachten!
Agrar-Nachrichten & Top News 01.11.2011Düngung: Kein Stickstoff von November bis Januar(c) proplantaOldenburg - Die gesetzliche Sperrfrist kann zwei Wochen vorgezogen werden. weiter Verwandte NachrichtenMaisanbaufläche steigt 2024Der Spargel wird bunterWeniger Erdbeeren in Brandenburg angebautHeimisches Soja - Kaum als Lebensmittel vermarktet Sonnenblumensaat - Welthandel deutlich rückläufig SchlagworteStickstoff Stickstoffdüngung Sperrfrist-Düngung Düngemittelverordnung Düngemittelgesesetz Sperrfrist Sperrfrist-Düngemittel