Wann steht eine neue Sachkundefortbildung an? Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen. (c) proplanta
Karlsruhe - Der renommierte Fachberater für Ackerbaukulturen im Landwirtschaftsamt Bruchsal C. Erbe erinnert heute daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen.
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