Gericht: EU-Agrarsubventionen dürfen ins Internet (c) proplanta
Berlin/Brüssel - Die Bundesregierung kommt wegen ihrer Weigerung unter Druck, Empfänger von EU-Agrarhilfen in Deutschland unverzüglich bekanntzugeben: Nach einem Urteil des nordrhein- westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Freitag dürfen die Namen und Beträge ins Internet gestellt werden. Dadurch werde der Datenschutz nur geringfügig beeinträchtigt, erklärten die Richter in einem Eilverfahren.
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