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10.12.2009

Bilaterale Regelung Schweiz - EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet

Bilaterale Regelung Schweiz - EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet

Bern - Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs dürfen von Genfer Weinbauern ab 2010 wieder zu Wein mit der Bezeichnung «AOC Genève» verarbeitet werden.

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