Bilaterale Regelung Schweiz - EU für Trauben aus dem Genfer Grenzgebiet
Bern - Trauben aus genau definierten Teilen des Grenzgebietes Frankreichs dürfen von Genfer Weinbauern ab 2010 wieder zu Wein mit der Bezeichnung «AOC Genève» verarbeitet werden.
weiter |