Frostbeihilfe für Wein- und Obstbau in Baden-Württemberg kann ab sofort beantragt werden (c) proplanta
Stuttgart - Nachdem die einschlägige Verwaltungsvorschrift Ende August 2011 in Kraft getreten ist, können betroffene Wein- und Obstbaubetriebe die von der Landesregierung eingerichtete Beihilfe für Schäden infolge der Spätfröste Anfang Mai dieses Jahres ab dem 1. September 2011 beantragen.
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