Höchstgrenze für geringfügige Beihilfen angehoben (c) proplanta
Brüssel - Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine Verordnung verabschiedet, mit der die Höchstgrenze für geringfügige Beihilfen (De-minimis-Beihilfen) angehoben und genauer definiert wird, wann solche Beihilfen nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind.
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