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Agrar-Nachrichten & Top News 16.09.2014Bilanzen für den landwirtschaftlichen Betrieb(c) proplantaDresden - Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss. weiter Verwandte NachrichtenWas tun gegen Pilzkrankheiten im Gemüsebau?Gemüsebau - Tierische Schädlingspopulationen breiten sich ausSommergerste: Abschlussbehandlung steht anFusarium-Behandlung in Winterweizen: Ja oder Nein?Erste Trichogramma-Ausbringung in Mais im bivoltinen Gebiet! SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Sachsen Bilanzen Buchführung Düngeverordnung Flächenblilanz