Geflügelpest: Tiere müssen in die Ställe (c) proplanta
Potsdam/Schwerin - Nach dem Ausbruch des gefährlichen Geflügelpesterregers H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern dürfen auch die Höfe im gesamten brandenburgischen Kreis Uckermark ihr Geflügel ausschließlich in den Ställen halten.
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