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22.03.2015

Kartellamt: Kosten für Tierwohl dürfen nicht abgesprochen werden

Initiative Tierwohl
(c) proplanta

Berlin / Bonn - Handelsketten dürfen die Weitergabe zusätzlicher Kosten für die «Initiative Tierwohl» an Verbraucher oder Lieferanten nach Maßgabe des Bundeskartellamts nicht untereinander abstimmen.

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