Güllesperrfrist auf Grünland beachten! (c) proplanta
Jena - Nachdem die angekündigte Novelle der Düngeverordnung noch nicht in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die Regelungen der Düngeverordnung in der Fassung vom 27.02.2007. Demnach beginnt die so genannte Güllesperrfrist auf Ackerland am 1. November, auf dem Grünland am 15. November und endet jeweils am 31. Januar.
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