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02.07.2016

Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für Qualitätsprogramme genehmigt

Absatzförderung regionale Produkte
(c) proplanta

Stuttgart - Die EU-Kommission hat die Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie für die EU-weit geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg wie Tettnanger Hopfen, Fränkischer Grünkern oder Allgäuer Bergkäse genehmigt.

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