Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für Qualitätsprogramme genehmigt (c) proplanta
Stuttgart - Die EU-Kommission hat die Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg sowie für die EU-weit geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg wie Tettnanger Hopfen, Fränkischer Grünkern oder Allgäuer Bergkäse genehmigt.
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