Corona-Testpflicht für Schlachtbetriebe im Südwesten teilweise gekippt Die Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen, wurde vom VGH gekippt. (c) sebastianreuter - fotolia.com
Stuttgart/Mannheim - Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen, ist unverhältnismäßig - das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Montag mitgeteilt.
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