Freigabe für Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen in mehreren Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern erlauben 2020 die Nutzung von öVF zur Futternutzung. (c) proplanta
Berlin - Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern erlauben jetzt wieder die Nutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke.
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