Wieso verbietet Baden-Württemberg Abholangebote im Handel? Der Einzelhandel hat sich sehnlichst Abholangebote für die Kunden gewünscht, damit das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten nicht komplett wegbricht. Aber die Landesregierung schiebt den Geschäften den Riegel vor. Einig sind sich Grüne und CDU dabei nicht. (c) proplanta
Stuttgart - Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten.
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