Düngerausbringung auf Acker- und Grünland: Sperrfrist endet am 1. Februar Keine Ausbringung von Düngemitteln, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. (c) proplanta
Karlsruhe - Der Pflanzenschutz- und Anbauexperte S. Wolpert vom Amt in Ilshofen informiert heute darüber, dass die Ausbringung von Düngemitteln aber nicht zulässig ist, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.
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