Keine Biodiversitätsauflagen bei Pflanzenschutzmittelzulassung Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt bisherige Rechtsauffassung - Richter betonen Vorrang des EU-Recht und erteilen nationalen Alleingängen eine Absage - Biodiversitätsfragen nicht über Zulassung einzelner Mittel zu klären - BVL und UBA arbeiten an einvernehmlichen Lösungen - ZVG begrüßt die Klarstellung. (c) proplanta
Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit Biodiversitätsauflagen verknüpft werden darf.
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