NRW muss Lohnentschädigung für Fleischbranche nach Corona-Quarantäne zahlen Nach Corona-Quarantäne in der Fleischbranche: Land muss entschädigen. (c) proplanta
Münster - Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land NRW in weiteren Fällen Lohnentschädigungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden.
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