Hauk: Artenschutz darf nicht auf Kosten der Landwirte erfolgen! (c) proplanta
Bonn - Artenschutz darf nicht auf Kosten der landwirtschaftlichen Höfe betrieben werden. Das müsse vielmehr gemeinsam mit den Bewirtschaftern gelingen, betonte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk beim Spatenstich zum Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen im Landkreis Biberach.
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