Gericht lehnt Anträge von Landwirten gegen Landesdüngeverordnung ab Die Landesdüngeverordnung in Schleswig-Holstein ist rechtlich nicht zu beanstanden, sagt das Oberverwaltungsgericht. Trotzdem läuft sie demnächst aus. Das ist allerdings schon länger geplant. (c) proplanta
Schleswig/Kiel - Dass in der Düngeverordnung von Schleswig-Holstein bestimmte Gebiete mit Blick auf den Nitratgehalt als besonders schützenswert ausgewiesen sind und deshalb weniger gedüngt werden dürfen, ist nicht rechtswidrig.
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