Urteil zur Bundesnotbremse: Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen sind zulässig Urteil: Bundesnotbremse verstößt nicht gegen die Verfassung. Somit waren Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen zulässig. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Stuttgart - Karlsruhe hat entschieden - Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse war mit dem Grundgesetz vereinbar.
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