Bundesgericht stuft Corona-Ausgangssperre als unverhältnismäßig ein Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit früher Corona-Regeln aus der Anfangszeit der Pandemie befasst. Nicht alles, was damals zum Schutz der Menschen gemacht wurde, war zulässig. (c) proplanta
Leipzig - Die sächsischen Kontaktbeschränkungen in der Frühphase der Corona-Pandemie sind rechtmäßig gewesen, die in Bayern damals verhängte strenge Ausgangssperre jedoch nicht.
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