Oberstes US-Gericht will Glyphosat-Verfahren nicht prüfen Berufungsantrag von Bayer nicht angenommen - Schadenersatz im Fall Hardeman damit rechtskräftig - Konzern äußert Unverständnis und sieht Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen in Frage gestellt - Gesundheitsbewertung der EPA zu den Risiken von Glyphosat muss überarbeitet werden. (c) liveostockimages - fotolia.com
Washington / San Francisco / Leverkusen - Die Bayer AG kann bei den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Produkthaftungsklagen in Verbindung mit dem Einsatz von Glyphosat in den USA vorerst nicht auf Unterstützung durch den Obersten Gerichtshof (USSC) setzen.
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